Nicht nur diejenigen, die nicht versicherungspflichtig sind, also
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und andere Beihilfeberechtigte sowie
Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das mindestens drei Jahre hintereinander
über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, sondern auch Studenten. Grundsätzlich
besteht zwar für Studenten bei Aufnahme des Studiums Versicherungspflicht,
allerdings kann diese durch einen entsprechenden Antrag innerhalb der ersten
drei Monte nach Studienbeginn aufgehoben werden. Für die Berechnung der
Beiträge für die studentische Krankenversicherung gelten die gleichen
Kriterien wie in der privaten Krankenversicherung allgemein üblich. Das
bedeutet, dass Faktoren wie Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand sowie
gewünschter Leistungsumfang die Beitragshöhe bestimmen. Allerdings sind die
Tarife für Stundenten in aller Regel deutlich günstiger als für die übrigen
Mitglieder der privaten Krankenkasse, da die meisten Versicherer spezielle
Studententarife eingerichtet haben. Diese Tarife gelten jedoch
ausschließlich für die Zeit des Studiums und sind darüber hinaus auf einen
bestimmten Zeitraum beschränkt. In aller Regel scheidet der Versicherte mit
dem Abschluss des 14. Fachsemesters oder wenn er älter ist als 30 Jahre aus
der studentischen Krankenversicherung aus. Allerdings kann der Verbleib in
dem Studententarif auf Antrag meist verlängert werden, wenn der Versicherte
Gründe anführen kann, die rechtfertigen, weshalb die Studienzeit länger
andauert oder die nachweisen, dass das Studium nicht oder nur in
eingeschränktem Rahmen möglich war. Zu diesen Gründen gehören beispielsweise
die Ausbildung selbst, familiäre Gründe wie die Betreuung von pflege- oder
hilfsbedürftigen Angehörigen oder persönliche Gründe, wie eine Erkrankung,
die Geburt eines Kindes, eine verspätete Studienaufnahme durch vorausgehende
Nichtzulassung oder Leisten des Wehr- oder Zivildienstes. Hat der
Versicherungsnehmer nicht mehr die Möglichkeit, sich in dem Studententarif
der privaten Krakenversicherung zu versichern, kann er wählen, ob er
freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird oder weiterhin
Mitglied der privaten Krankenversicherung bleibt.
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