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Die private Krankenvollversicherung

Nicht nur diejenigen, die nicht versicherungspflichtig sind, also Selbstständige, Freiberufler, Beamte und andere Beihilfeberechtigte sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das mindestens drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, sondern auch Studenten. Grundsätzlich besteht zwar für Studenten bei Aufnahme des Studiums Versicherungspflicht, allerdings kann diese durch einen entsprechenden Antrag innerhalb der ersten drei Monte nach Studienbeginn aufgehoben werden. Für die Berechnung der Beiträge für die studentische Krankenversicherung gelten die gleichen Kriterien wie in der privaten Krankenversicherung allgemein üblich. Das bedeutet, dass Faktoren wie Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand sowie gewünschter Leistungsumfang die Beitragshöhe bestimmen. Allerdings sind die Tarife für Stundenten in aller Regel deutlich günstiger als für die übrigen Mitglieder der privaten Krankenkasse, da die meisten Versicherer spezielle Studententarife eingerichtet haben. Diese Tarife gelten jedoch ausschließlich für die Zeit des Studiums und sind darüber hinaus auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. In aller Regel scheidet der Versicherte mit dem Abschluss des 14. Fachsemesters oder wenn er älter ist als 30 Jahre aus der studentischen Krankenversicherung aus. Allerdings kann der Verbleib in dem Studententarif auf Antrag meist verlängert werden, wenn der Versicherte Gründe anführen kann, die rechtfertigen, weshalb die Studienzeit länger andauert oder die nachweisen, dass das Studium nicht oder nur in eingeschränktem Rahmen möglich war. Zu diesen Gründen gehören beispielsweise die Ausbildung selbst, familiäre Gründe wie die Betreuung von pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen oder persönliche Gründe, wie eine Erkrankung, die Geburt eines Kindes, eine verspätete Studienaufnahme durch vorausgehende Nichtzulassung oder Leisten des Wehr- oder Zivildienstes. Hat der Versicherungsnehmer nicht mehr die Möglichkeit, sich in dem Studententarif der privaten Krakenversicherung zu versichern, kann er wählen, ob er freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird oder weiterhin Mitglied der privaten Krankenversicherung bleibt.

 

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