Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einem Ratenkredit um einen Kredit, der in regelmäßigen Raten zurückbezahlt wird. Dabei werden Ratenkredite auch als Konsumentenkredite oder, je nach Verwendungszweck, beispielsweise zur Finanzierung eines Autos als Autokredit bezeichnet. In der Regel handelt es sich bei Ratenkrediten um standardisierte Produkte für Privatkunden, das bedeutet, die mögliche Kreditsumme sowie die Anzahl der möglichen Raten bewegt sich in einem bestimmten Rahmen.
Zur Absicherung eines Ratenkredites wird meist eine Lohn- oder Gehaltsabtretung vereinbart, andere Sicherheiten sind häufig nicht notwendig. Im Rahmen eines Autokredites kann allerdings eine Sicherheitsübereignung vereinbart werden, das bedeutet, die Zulassungsbescheinigung II, der ehemalige Fahrzeugbrief, verbleibt bis zur Tilgung des Kredits bei der Bank, einige Kreditgeber verlangen überdies den Abschluss einer Restschuldversicherung.
Die regelmäßigen Raten setzen sich aus einem Tilgungsanteil zur Rückzahlung der ursprünglich aufgenommenen Kreditsumme, einem Zinsanteil sowie eventuellen Bank- und Bearbeitungsgebühren zusammen. Die Höhe der Zinsen ist abhängig von der Laufzeit und der Kreditsumme, dem Angebot des jeweiligen Kreditgebers sowie der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Damit der Kreditnehmer mehrere Angebote vergleichen kann, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden, die beispielsweise die Angabe des Effektivzinses beinhalten.
Wird ein Ratenkredit genehmigt, erfolgt in aller Regel eine entsprechende Eintragung in der Schufa. Der Kreditvertrag endet automatisch mit der Zahlung der letzten Rate. Allerdings besteht im Rahmen eines Ratenkredites auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung, die meist nach sechs Monaten nach Auszahlung und mit einer dreimonatigen Frist möglich ist.
Der Kreditgeber darf keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen, allerdings kann die Bearbeitungsgebühr für den Kredit sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr für die Kündigung einbehalten werden. Eine Kreditkündigung durch den Kreditgeber ist möglich, wenn der Kreditnehmer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist, die Höhe der Rückstände zehn Prozent der Kreditsumme bei mehr als dreijähriger Laufzeit oder fünf Prozent bei weniger als dreijähriger Laufzeit beträgt und er die Kündigung des Kredites in zwei Mahnungen angedroht hat.
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