Die Kfz-Versicherung kann normalerweise immer nur zum Jahresende gekündigt werden, da das Ende des Jahres meistens auch das Vertragsende ist. Stichtag ist aber schon der 30. November in jedem Jahr, denn vier Wochen vor Ende des Vertrages ist die Kündigungsfrist erreicht. Bis zum 30. November muss die bisherige Versicherung gekündigt sein, das heißt, die schriftliche Kündigung muss der Versicherung zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen. Da die meisten Versicherer ihre Prämien für das nächste Jahr immer im November festlegen, ist auch dies ein guter Grund, weshalb die meisten Versicherten zum Ende des Jahres ihre Kfz- Versicherung kündigen.
Am besten lassen Versicherte sich den Erhalt der Kündigung von der Versicherung auch bestätigen. Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss in ihr die genaue Adresse des Fahrzeughalters genannt werden. Das Kfz-Kennzeichen und die Versicherungsnummer gehören ebenfalls in das Kündigungsschreiben hinein. Vor allem sollte der Versicherte, der kündigen möchte, in dem Schreiben nicht das Datum vergessen. Um ganz sicher zu gehen, sollte der Versicherungsnehmer die Kündigung per Einschreiben versenden. Von der Regel, dass Kfz-Versicherungen immer zum Jahresende ablaufen, gibt es allerdings Ausnahmen. Manche Kfz-Versicherungen enden nicht mit dem Kalenderjahr, sondern laufen zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Jahres aus. Es gibt übrigens auch zahlreiche Ausnahmen von der Regel, dass der Versicherte nur kündigen kann, wenn die Versicherung ausläuft. Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Versicherte das Fahrzeug wechselt oder einen neuen Wagen anmeldet.
In diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist. Sie können sofort zur günstigsten Kfz-Versicherung wechseln. Auch bei einer Beitragserhöhung oder wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, kann der Kunde die Versicherung wechseln, ohne bis zum Jahresende warten zu müssen. Im Schadensfall räumt der Versicherer dem Kunden ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht ein, aber in diesem Fall kann die Kfz-Versicherung den Spieß auch umdrehen, und ihrem Kunden kündigen. Es gibt allerdings noch einen guten Grund, weshalb das Jahresende der beste Zeitpunkt ist, um die Kfz-Versicherung zu kündigen: Die Versicherung kann auch dann, wenn der Kunde nicht das ganze Jahr über bei ihr versichert war, den vollen Beitragssatz verlangen. In jedem Fall hilft ein Blick in die Versicherungspolice, um sich über die Regelungen der eigenen Versicherung zu informieren. Im Internet finden sich Musterschreiben für die Kündigung, damit der Kunde ohne Probleme zum günstigsten Anbieter wechseln kann.
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