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Wer kann eine Vollversicherung abschließen
Eine private Krankenversicherung kann einige Vorteile mit sich bringen. Hierzu gehört, dass die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden und somit ein hohes Einkommen nicht zwangsläufig auch hohe Beiträge bedeutet, der angebotene Leistungskatalog meist wesentlich umfangreicher ist als bei der gesetzlichen Krankenkasse und die versicherten Leistungen tariflich garantiert sind und somit weder gekürzt noch gestrichen werden können. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss sowie dem von ihm gewünschten Leistungsumfang. Anhand dieser Faktoren ermittelt die Versicherung das für sie entstehende Risiko, also die Kosten, die die Versicherung durch die Aufnahme des Versicherten und durch seine Inanspruchnahme von Leistungen erwartet.

Allerdings ist die private Krankenversicherung an einige Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich ist eine Vollversicherung nur dann möglich, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist oder, anders ausgedrückt, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte ein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt oder als beispielsweise Beamter beihilfeberechtigt ist. Daneben können sich auch Arbeitnehmer privat krankenversichern, wenn sie ein Einkommen erzielen, dass die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Allerdings muss das Einkommen mindestens drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegen und diese Grenze voraussichtlich auch im Folgejahr überschreiten.

Eine weitere Voraussetzung besteht in einer positiv verlaufenen Gesundheitsprüfung. In aller Regel erfolgt die Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens oder einer ärztlichen Untersuchung vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Mithilfe der Gesundheitsprüfung verschafft sich die PKV ein umfassendes Bild über den aktuellen Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung ist die PKV nicht dazu verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen. Ergibt die Gesundheitsprüfung also ein erhöhtes oder zu hohes Risiko, kann die private Krankenversicherung den Antrag vollständig ablehnen, die Absicherung bestimmter Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag erheben. 

 

 

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