Krankenversicherung
Lebensversicherung
Reiseversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sachversicherung
Haftpflichtversicherung
Kfz-Versicherung
 
PKV
Unfallversicherung
Rechtschutzversicherung
Versicherungsvergleich
Impressum
Startseite Impressum Sitemap
  Partner:
Versicherung vergleichen
Kredite Vergleich
Versicherungsvergleich
Jetzt Vergleich anfordern!

Versicherungsvergleich

Informationen zur Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung entspricht in Ihrer Konstruktion dem ursprünglichen Versicherungs- und Hinterbliebenenabsicherungsgedanken.

Die RLV zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Da in den Beiträgen üblicherweise keine Sparanteile enthalten sind eignet sich dieses Produkt hervorragend zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken bei unvorhergesehenem Tod der versicherten Person.
Diese Versicherung ist unbedingt erforderlich in allen Fällen, wo Angehörige vor den wirtschaftlichen Folgen des Todes z.B. des Hauptverdieners oder Darlehensnehmers bei der Baufinanzierung abzusichern sind.

Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausführungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung verlangt. Häufig ist auch zur Sicherheit des Kreditgebers, der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung für den Kredit.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen , wie Geschäftspartner oder Ehepaare ohne Kinder.

Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.

Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.

Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.

Gerade junge Familien sind im Todesfall des Hauptverdieners oft nicht ausreichend abgesichert. Wenn zudem noch Kredite getilgt oder Darlehen finanziert werden müssen, droht schnell echte Existenz-Not.

Eine Risiko-Lebensversicherung bietet guten und lebensnotwendigen Schutz für diesen dramatischen "Fall der Fälle", der glücklicherweise nicht ganz so häufig eintritt. Deshalb ist dieser Schutz auch viel günstiger als Sie vielleicht denken, vergleichen Sie selbst.

www.versicherungsvergleich-1a.de -Copyright 2008